Innenmaß: 140x43mm. 2x U-Bügel mit Gegenplatte 2. Gegenplatte: 30x80x6mm. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
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