Größen Kernlochbohrer: Ø 2,5; 3,3; 4,2; 5; 6,8; 8,5; 10,2 mm. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
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