• Bohren in Beton (mm): 6-32. • Bohren mit Kronen (mm): 90. • Bohren in Stahl/Holz (mm): 13/13. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
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