Endschalldämpfer: mit E-Prüfzeichen. Auspuffanlagen mit E-Prüfzeichen sind uneingeschränkt im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Schalldämpfer ohne E-Prüfzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nur mit einer vom Kunden zu beantragenden Einzelgenehmigung betrieben werden (kostenpflichtig).
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