BMW 6 V Gelaccu mit Gehäuse/Deckel NSU DKW Viktoria Adler

Spezifiziert besondere Vorschriften für Fahrzeugbatterien„Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

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