Zum Verbrennen der Regelbrennstoffe Scheitholz ( Restfeuchte unter 20 % ) nach DIN 4702 Teil 1 + 4 und EN 303 Teil 5. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
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