Auch zum Grillen von Steaks oder Würstchen kann der Feuerkessel mit Grillfunktion verwendet werden. Kesselgulasch, Eintöpfe, Feuerzangenbowle, Punsch uvm. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
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