In Deutschland ist der Fahrzeugführer ohne spezielles Verbot dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch technische Geräte beeinträchtigt werden. Die TV- Freischaltung soll ausschließlich dem Beifahrer und anderen Fahrzeuginsassen die TV- und DVD- Funktion während der Fahrt ermöglichen.
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