Bei längerer Nutzung, Gebrauchsspuren, Beschädigungen, Defekten oder fehlenden Teilen wird einfairer Wertersatz von der Rückerstattung abgezogen (§ 357 Abs. Farb- oder Helligkeitsabweichungen sowie leicht abweichend wirkende Gebrauchsspuren sind möglich. ).
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