Die Bereitstellung der Daten ist für die Erfüllung vertraglicher Pflichten sowie der damit verbundenen buchhalterischen und steuerrechtlichen Pflichten erforderlich. Der Eigentümer weist darauf hin, dass jede Nichtmitteilung oder fehlerhafte Übermittlung einer der obligatorischen Informationen Folgendes zur Folge hat: die Unfähigkeit des Eigentümers, die Übereinstimmung der Verarbeitung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu gewährleisten, für die sie durchgeführt wird, die mögliche Nichtübereinstimmung der Aufgrund der Behandlung der steuer-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Pflichten kann der Kunde seine in den Artikeln genannten Rechte geltend machen. 7,8 und 9 des Gesetzesdekrets. 30. Juni 2003 Nr. 196, an den Datenverantwortlichen gerichtet. Verantwortlicher für die Datenverarbei.
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