Hinweis: Für den Ersatz der Ware im Schadensfall ist es zum Zeitpunkt der Lieferung notwendig, IMMER zusammen mit dem Kurier zu überprüfen, ob das erhaltene Paket keine Kratzer, Beschädigungen, Dellen, Quetschungen, Löcher, Öffnungen oder beschädigte Verpackungen aufweist und dass beim Schütteln des Pakets keine Geräusche von zerbrochenen Teilen im Inneren zu hören sind. Für den Fall, dass das Paket zum Zeitpunkt der Lieferung zerkratzt, beschädigt, verbeult, gequetscht, durchstochen, geöffnet oder beschädigt ist oder Sie beim Schütteln des Pakets Geräusche von zerbrochenen Teilen im Inneren hören, ist es notwendig, den folgenden Satz auf die Quittung zu SCHREIBEN: Hinweis: Die Versicherung sieht den Ersatz der Ware nur dann vor, wenn auf dem Lieferschein eine Anomalie vermerkt ist. Wenn n.
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