(Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder – bei einem erheblichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO. - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde.
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