Wenn Sie Widerspruch aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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