3 x Vlies- und Folienschneider

Gemäß den in Deutschland geltenden Bestimmungen darf die Abstrahlleistung (EIRP) eines WLAN Gerätes 20 dBm bzw. 100 mW nicht überschreiten. Der Besitz und der Erwerb der Geräte ist zulässig. Der Rohstoff Holz ist eigentlich zu Wertvoll um den Karton nach einmaliger Benutzung zu entsorgen.

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