Wichtig: Der Erwerb, Besitz und das Führen von Nachtsichtgeräten ist in Deutschland frei. (Siehe: Urteil BVerwG 6 C 21.08 VG Wiesbaden, 12.03.2008 – 6 E 1435/07 2). Das Montieren von Nachtsichtgeräten auf Zieloptiken ist in Deutschland verboten und nur mit behördlicher Genehmigung zulässig!
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