(Bin aktuell am aussortieren, alles was die letzten 2 Jahre die Umzugskartons nicht verlassen hat, kommt weg ;-). Abholung oder Besichtigung ist nach vorheriger Absprache möglich. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund verkäuferseitiger grob fahrlässiger bzw.
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