In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention bzw. BGV A1 ist geregelt, dass in Betrieben je nach Art und Mitarbeiterzahl, speziellle Verbandkästen, in einer bestimmten Anzahl bereitgehalten werden müssen.
eBay