Außerdem besteht im Handel die Möglichkeit zur Rückgabe nach Maßgabe des Elektrogesetzes (ElektroG). Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen.
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