Elektro- und Elektronikgeräte dürfennicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte einergetrennten Erfassung zuzuführen. Außerdem besteht im Handel die Möglichkeit zurRückgabe nach Maßgabe des Elektrogesetzes (ElektroG).
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