(• Lenkgetriebeart: Zahnstangen-Lenkgetriebe. a) eine bestimmungs- und zweckmäßige Verwendung des Kfz-Teils nach dem Erwerb erfolgt war. c) alle nicht im Kaufvertrag bzw. der Rechnung genannten Teile, auch wenn diese zu den im Kaufvertrag genannten Baugruppen gehören, wie z. B. Dichtungen, Wellendichtringe, Schlauch- und Rohrleitungen, Glüh- und Zündkerzen, Anbauteile und Nebenaggregate.
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