Neben Kescher, Maßband, Hakenlöser und Messer ist der Fischtöter das fünfte Werkzeug, das gesetzlich zum Mitführen beim Fischfang vorgeschrieben ist. Mit dem Fischtöter wird die Beute nach dem Tierschutzgesetz vor dem Herzstich betäubt. Stabiler und leichter Fischbetäuber, für waidgerechtes Betäuben deines Fanges! Mit Halteschlaufe für das Handgelenk. Die Farbe des Schlägers kann evtl. abweichen. Lieferumfang: 1 Fischtöter nach vorher ausgewählter Variante.
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