Der Ablauf ist (2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über.
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