Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer ohne ECE-Zulassung zur Verwendung als Arbeitsscheinwerfer sind nach StVZO §52 (7) für die Verwendung an jedem Fahrzeug zugelassen. Sie dürfen jedoch nicht eingeschalten während der Fahrt benutzt werden, außerdem sind individuelle Sondervorschriften und Gesetze der Länderaußerhalb Deutschlands zu beachten.
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