Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen Hubsteiger usw. Arbeitsbühnen nach dem DGUV-G 308-008 der DGUV-I 208-019 der DGUV-R 100-500 Kap. und alle Lkw-Arbeitsbühnen nicht fahrbar im Betrieb. Typ 3a z. B. Hubroller, Scherenbühnen, Senkrecht Personen Lifte und Stempelmastbühne.
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