Aufkleber "Scheiße geparkt" Farbmix aus Neon-Rot/Neon-Gelb - gegen Falschparker

Das Anbringen kann nach §303 StGB den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Ansonsten gilt natürlich: nicht erwischen lassen! Das Trägerpapier lässt sich durch leichtes Knicken der Aufkleber entlang der rückseitigen Einkerbung mühelos entfernen.

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