Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Nach EU-Recht haftet ein Verkäufer seit dem 01.01.2002 grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren.
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