Ohne Sperren. Ohne Simlock. Der Käufer gibt sich mit allen. Der o.g. Gegenstandwurde ursprünglich für den eigenen Bedarf und nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben. Nur das Handy. Der Versteigerungsgegenstand befindet sich aus subjektiver Sicht des Verkäufers ino.g.
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