5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Natürlich sind die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Interessent ein genaues Bild vom Objekt machen kann. Das neue EU-Gewährleistungsrecht, das seit Anfang 2002 gilt, zwingt dazu, folgende Angaben zu machen.
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