Ersatzrohre und Attrappen sind nur für straßenverkehrsfremde Zwecke gedacht und sind im Bereich der Straßenverkehrsordnung nicht zugelassen. Auspuffteile, wie komplette Schalldämpfer Anlagen, Vor. Änderungen an einem Fahrzeug, die das Geräuschverhalten verschlechtern, führen nach § 19 Abs.
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