ELEKTRISCHER ALLESSCHNEIDER B-Ware. Zum mühelosen Schneiden von Brot, Wurst, Käse und Gemüse. und die Auftrags-Nr. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
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