2x Arauner Hefenährsalz. Bei erhitzten oder dampfentsafteten Säften zuvor auf ca. 22°C abkühlen lassen. - Gesetzlicher Hinweis: Hefenährsalz ist bei Traubenweinen gesetzlich zugelassen. · Zur Vergärung von Obst- und Fruchtweinen (bis 10 Vol% Alkohol): bis 20 g je 100 L.
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