Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Berichts- und Informationspflichten nach § 18 Abs. 2 S. 3 ElektroG. Für den Transport fallen keine Kosten an. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten sind mit dem folgenden Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
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