Meyer-Goßner StPO Kommentar, 66. Auflage 2023, C. H. Beck, wenig Kommentierungen
Die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen der Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.