(Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol gekennzeichnet. Gemäß § 17 Abs. 0:1-Rückgabe). Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Besitzer von entsprechenden Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
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