Gasprüfung G607 Wohnwagen Wohnmobil Prüfplaketten 50 - 55 mm 5208 W 2026 gelb

Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren (siehe dazu u. a. auch die Gasprüfung nach DGUV Vorschrift 79).

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