Gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß GHS-Verordnung nicht eingestuft. vPvB: Nicht anwendbar. nach Verschlucken: Ärztlicher Behandlung zuführen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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