Abschleppgurt 35t / 56t -drei Längen. für schwere Fahrzeuge, Baumaschinen, LKW und Landmaschinen. Fahrzeuge wie z.B. LKW oder Baumaschinen. (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 43 Absatz 3).
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