Auspuff für AUDI A3 (8L1) 1.8 125PS Auspuffanlage

Bei Auspuffanlage, die über E-Prüfzeichen verfügen, gibt es keine Einschränkungen. Diese sind im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Bei Schalldämpfern, die nicht über ein E-Prüfzeichen verfügen, ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr (in Deutschland), nur mit einer von Kunden zu beantragenden Einzelgenehmigung zulässig (zusätzlich bezahlt).

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