3. Die interessierte Partei hat das Recht zu erhalten: a) die Aktualisierung, die Korrektur oder, wenn sie Interesse hat, die Integration der Daten; b) die Stornierung, die Umwandlung in eine anonyme Form oder die Blockierung von Daten, die unter Verstoß gegen das Gesetz verarbeitet wurden, einschließlich derer, von denen die Aufbewahrung in Bezug auf die Zwecke, für die die Daten gesammelt oder anschließend verarbeitet wurden, nicht erforderlich ist; c) Die Bescheinigung, auf die die in den Buchstaben a) Eb) erwähnten Operationen in Bezug auf ihre Inhalte aufmerksam gemacht wurden, denen die Daten übermittelt oder verbreitet wurden, außer dem Fall, in dem sich diese Erfüllung als unmöglich erweist oder die Verwendung von Mitteln offensichtlich gegen das geschützte Gesetz verantworte. 3. D.
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