Äußere Treppenbreite einschließlich einseitigem Handlauf = Stufenbreite + 100 mm bzw. Stufenbreite + 150 mm bei beidseitigem Handlauf. Hinweis: Diese Treppen sind nach EN ISO 14122-3 (ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) gefertigt und nicht für Wohngebäude zugelassen!
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