Die forensische Relevanz /'abnormer Gewohnheiten/', Fachbücher von Werner Felber, Stephan Sutarski, Martina Lammel, Steffen Lau

Die modernen Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch zahlreiche sonstige Auff&auml lligkeiten. Der Zwang zur Nutzung der ICD-10 darf nicht dar&uuml ber hinwegt&auml uschen, dass es sich bei den ICD-Diagnosen um vorl&auml ufige, keinesfalls immer valide, teilweise auch fragw&uuml rdige Kategorien handelt. Es fehlt ihnen der Bezug zur Begriffsgeschichte der gew&auml hlten Termini. Zudem ist die Bestimmung der St&ouml rungen mittels der vorgehaltenen Einschluss- und Ausschlusskriterien - unter methodischen Aspekten - eine Vorgehensweise, die auf sehr niedrigem erkenntnistheoretischen Niveau angesiedelt ist. Dies gilt im besonderen Ma&szlig e f&uuml r das "pathologische Gl&uuml cksspiel", die "Pyromanie" und die "Kleptomanie". Wenn in foro davon die Rede ist, dann eigent&uuml mlicherweise immer schon als "St&ouml rung der Impulskontrolle", kaum je aber als "abnormer Gewohnheit". Der Sachverst&auml ndige, der sich zu sehr an die Praktikabilit&auml t der Klassifikationssysteme bindet, unterliegt der Gefahr, im Ergebnis einer spiralf&ouml rmig-tautologischen Argumentation von diesen St&ouml rungen zum Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Auswirkungen auf die Steuerungsf&auml higkeit zu gelangen. Der Richter kann eine solche sachverst&auml ndige Beratung nur dann hinterfragen und mit Blick auf die notwendigen Wertungsschritte pr&uuml fen, wenn er wei&szlig , dass "Pyromanie", "Kleptomanie" und "pathologisches Gl&uuml cksspiel" keine empirisch gesicherten Diagnosen und nicht schon per se St&ouml rungen der Impulskontrolle sind, sondern erst einmal - wie auch "Nachstellung" und "L&uuml ge" - Ausdrucksformen und Folgen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutsamkeit gepr&uuml ft werden muss. Die Beitr&auml ge in diesem Werk sollen sowohl dem richterlichen Fragen als auch dem sachverst&auml ndigen Antworten auf der diagnostischen Ebene und im Rahmen der Er&ouml rterung des Bedingungsgef&uuml ges der strafrechtlich relevanten Handlungen eine Hilfestellung geben.

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