Zur Überwachung der Frischluftzufuhr bei Inbetriebnahme eines Abluftgerätes, z. B. Dunstabzugshaube, und gleichzeitigem Betrieb eines Öl-, Holz-, Kohleofens oder einer Gastherme, erlaubt nur das Einschalten des Abluftgerätes bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Tür, um ein Rücksaugen von gefährlichen Gasen aus der Feuerstätte zu verhindern.
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